AGB
Allgemeine Reisebedingungen der Zanzibar Experts GmbH
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Ihnen als Reisekunde
und der Zanzibar Experts GmbH (nachfolgend: Zanzibar Experts) im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalrei-
severtrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a‑y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel
250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor
Ihrer Buchung sorgfältig durch.
Diese Reisebedingungen gelten nicht, wenn keine Pauschalreise, sondern etwa nur einzelne Reiseleistungen (z.B. nur
Hotel) oder verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB bei Zanzibar Experts gebucht werden. Sie gelten auch
dann nicht, wenn Zanzibar Experts ausdrücklich als Reisevermittler für Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter oder
einzelne Reiseleistungen anderer Leistungserbringer (z.B. nur Flug) tätig wird.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Zanzibar Experts den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die
Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg vorgenommen werden. Der Kunde
steht für alle Verpflichtungen von Mitreisenden, die er zur Reise angemeldet hat, wie für seine eigenen Verpflichtungen
ein, sofern er eine entsprechende ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit
der Annahme durch Zanzibar Experts zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsabschluss wird Zanzibar Experts dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger eine Reisebestätigung
zur Verfügung stellen.
Der Kunde hat die Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Bestätigung
von der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das Zanzibar Experts zehn Tage gebunden ist. Der
Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde die Annahme innerhalb
dieser Frist ausdrücklich oder schlüssig durch die Leistung einer An- oder Restzahlung erklärt.
2. Bezahlung
Soweit nicht anders auf der Reisebestätigung vermerkt, wird bei Vertragsabschluss und Übergabe des Sicherungs-
scheines eine Anzahlung von 20% auf den Reisepreis fällig. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet. Bei Pauschal-
reisen im Sinne des Gesetzes erfolgt mit schriftlicher Bestätigung die Aushändigung eines Sicherungsscheins im Sinne
von § 651r Abs. 4 BGB. Der Sicherungsschein stellt sicher, dass ein Anspruch des Reisekunden auf Erstattung des
gezahlten Reisepreises im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist.
Soweit besonderen Hinweisen auf der Buchungsbestätigung nicht etwas anderes zu entnehmen ist oder ein Rücktritt
wegen des Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nach Ziffer 7 möglich bleibt, muss die vollständige Bezahlung
des Reisepreises spätestens 28 Tage vor Abreise auf einem der Konten von Zanzibar Experts gutgeschrieben sein.
Bei manchen Reisen und einzelnen Reiseleistungen (z.B. Sondertarife) kann der gesamte Reisepreis sofort nach Ver-
tragsschluss und Übergabe der Reiseunterlagen sowie des Sicherungsscheins fällig werden. In diesen Fällen wird der
Kunde von Zanzibar Experts vor Vertragsschluss informiert. Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als vier Wochen
vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Stornogebühren sind ebenfalls immer sofort fällig.
Gerät der Kunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist Zanzibar Experts berechtigt, nach erfolg-
loser Mahnung mit Fristsetzung und Androhung des Rücktritts vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in
Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 5 zu verlangen. Sofern Zanzibar Experts nicht vom
Vertrag zurücktritt, trägt die Haftung für etwaige Zusatzkosten, die durch einen Zahlungsverzug des Reisekunden
entstehen (z.B. Flugpreisänderungen, Wechselkursschwankungen) der Kunde.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der
von Zanzibar Experts veröffentlichten Leistungsbeschreibung unter Einbeziehung aller darin jeweils enthaltenen In-
formationen, Hinweise und Erläuterungen. Etwaige Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ver-
ändern, bedürfen ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung.
Mitarbeitende von Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) sowie von Reisemittlern sind nicht bevollmäch-
tigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die
Buchungsbestätigung oder die vorvertraglichen Informationen von Zanzibar Experts hinausgehen, im Widerspruch
dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.
Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Pauschalreisevertrages (z.B. Änderung des Programmablaufs, Hotelwechsel, Flugzeitenänderung), die nach Vertrags-
abschluss notwendig werden und von Zanzibar Experts nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
Zanzibar Experts vor Reisebeginn gestattet, sofern die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der Reise nicht beeinträchtigen. Zanzibar Experts ist verpflichtet, den Kunden über die Leistungsänderungen unver-
züglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E‑Mail, SMS
oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von
besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt,
innerhalb einer von Zanzibar Experts gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten, angemessenen Frist entwe-
der die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht
innerhalb der von Zanzibar Experts gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber dieser den Rücktritt vom Pauschalreise-
vertrag, gilt die Änderung als angenommen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind. Sind Zanzibar Experts für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise
bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstanden, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.
4. Preisänderungen
Zanzibar Experts behält sich vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit i.) eine
Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energie-
träger, ii.) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben,
Hafen- oder Flughafengebühren, oder iii.) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechsel-
kurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Zanzibar
Experts den Kunden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und
hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Satz 1 i.). kann Zanzibar Experts den Reisepreis
nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Zanzibar Experts vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförde-
rungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Zanzibar Experts vom Kunden verlangen.
Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben nach Satz 1 ii.) kann der Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Bei Erhöhung der Wechselkurse nach Satz 1 iii.) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die
Reise dadurch für Zanzibar Experts verteuert hat.
Der Kunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten nach Satz 1 i.-iii.) verringern
bzw. ändern und dies zu niedrigeren Kosten bei Zanzibar Experts führt.
Die Unterrichtung des Kunden über Preiserhöhungen darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Zanzibar Experts gleichzeitig mit
Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich
vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Zanzibar Experts gesetzten Frist
ausdrücklich gegenüber dieser den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
5. Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Zanzibar Experts
zu erklären. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert Zanzibar Experts den An-
spruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt oder Nichtantritt
getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen, es sei denn,
der Rücktritt ist von Zanzibar Experts zu vertreten oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe treten
unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen
an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht
der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn
alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen
Verwendung pauschaliert. Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig. In jedem Fall
wird bei einer Stornierung jedoch pauschal eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Person fällig.
Wurden mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt, z.B. Flug und Rundreise, so sind die Stornogebüh-
ren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Die Stornogebühren der einzelnen Leistungen sind wie
folgt:
a) Individualreisen (individuell erstellte Reisepläne)
Bis 45 Tage vor Abreise: 25%
44 bis 4 Tage vor Abreise: 95%
Ab 3 Tage vor Abreise und bei Nichterscheinen: 100%
b) Fly-Inn-Safari
Bis 45 Tage vor Abreise: 50%
44 bis 4 Tage vor Abreise: 95%
Ab 3 Tage vor Abreise und bei Nichterscheinen: 100%
c) Lodge-Safari / Tented Camp-Safari
Bis 45 Tage vor Abreise: 25%
44 bis 4 Tage vor Abreise: 95%
Ab 3 Tage vor Abreise und bei Nichterscheinen: 100%
d) Kilimanjaro-Trekking und gleichartige Sonderleistungen
Bis 45 Tage vor Abreise: 25%
44 bis 30 Tage vor Abreise: 40%
29 bis 15 Tage vor Abreise: 65%
14 bis 1 Tag vor Abreise: 95%
Bei Nichterscheinen: 100%
e) Unterkunftsbuchungen/Hotels, Ausflüge/Exkursionen, andere Sonderleistungen
Bis 45 Tage vor Abreise: 25%
44 bis 4 Tage vor Abreise: 90%
Ab 3 Tage vor Abreise und bei Nichterscheinen: 100%
f) Flüge
Bei Flügen sind die Konditionen und Tarife der Fluggesellschaften maßgeblich.
g) Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen können oftmals besondere Rücktrittskosten berechnet werden. Wird durch den Rücktritt die Min-
destgruppengröße unterschritten, betragen die Rücktrittskosten 90%.
Falls im Angebot abweichende Angaben gemacht werden, so gelten die dort genannten Storno- und Umbuchungskos-
ten. Die entsprechend abweichenden und ergänzenden Geschäftsbedingungen sind dann auf der Reisebestätigung/
Rechnung ausgewiesen.
Zanzibar Experts behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu
fordern, soweit Zanzibar Experts nachweist, dass Zanzibar Experts wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils
anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Zanzibar Experts verpflichtet, die geforderte Entschädigung
unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleis-
tungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, Zanzibar Experts nachzuweisen, dass Zanzibar Experts überhaupt kein oder ein
wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die von Zanzibar Experts geforderte Entschädigungspauschale.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten
einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod wird in allen
Fällen dringend empfohlen. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, beim Abschluss einer Versicherung
auf einen eingeschlossenen oder separat abzuschließenden Covid19- bzw. Pandemie-Schutz zu achten.
6. Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt. Zanzibar Experts kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen ent-
gegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der ursprüngliche Kunde und der Ersatzteilnehmer gegen-
über Zanzibar Experts als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten.
7. Rücktritt durch Zanzibar Experts
Zanzibar Experts kann vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Min-
destteilnehmerzahl innerhalb der Fristen des § 651h Abs. 4 BGB dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der
Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hin-
gewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die
Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben wurde. Zanzibar Experts ist verpflichtet, den Kunden unver-
züglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und dem
Kunden die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Min-
destteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, unterrichtet Zanzibar Expert den Kunden davon.
Auf die Zanzibar Experts zustehende gesetzliche Rücktrittmöglichkeit aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände gemäß § 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB wird hingewiesen.
Wenn Zanzibar Experts infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, erhält der Kunde
die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem
Rücktritt, zurück.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Zanzibar Experts kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer
Abmahnung von Zanzibar Experts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursäch-
lich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Zanzibar Experts beruht.
Kündigt Zanzibar Experts, so behält Zanzibar Experts den Anspruch auf den Reisepreis. Zanzibar Experts muss sich
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Zanzibar Experts aus
einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Änderung der Unterkunft im Zielgebiet
Ist aus Gründen, die Zanzibar Experts nicht zu vertreten hat, wie Überbuchung, wetterbedingte Unerreichbarkeit oder
sonstiger gleichartiger Gründe die gebuchte Unterkunft nicht verfügbar, so kann seitens der örtlichen Agentur alter-
nativ eine gleichwertige Unterkunft vor Ort vergleichbaren Standards gewählt werden.
10. Eigenverantwortung / Gesundheitszustand
Die Teilnahme an einer Reise erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko, im Bewusstsein der Teilnehmenden
für die besonderen Gefahren. Unbeschadet der gesetzlichen Informationspflicht von Zanzibar Experts sind die Reise-
kunden für die Einhaltung aller geltenden Einreise- und Gesundheitsbestimmungen und für die Vollständigkeit ihrer
Reisedokumente, sowie ihrer Ausrüstung selbst verantwortlich. Bei besonderen Gebrechen und Unsicherheiten über
den gesundheitlichen Zustand des Teilnehmers, empfehlen wir vorab einen Arzt zu konsultieren. Die Erfüllung der im
Tourencharakter beschriebenen konditionellen Anforderung liegt in der Eigenverantwortung des Kunden. Zanzibar
Experts weist darauf hin, dass bei Reiseabbruch kein Anspruch auf die Rückerstattung einer Leistung besteht.
11. Abenteuercharakter von Reisen / Besondere Risiken
Einige wenige Angebote von Zanzibar Experts sind als „Reisen mit besonderen Risiken“ anzusehen. Zanzibar Experts
garantiert gerade bei diesen Reisen eine sorgfältige Planung und gewissenhafte Durchführung der Reisen. Der Cha-
rakter einer Safari/ Wildbeobachtungstour oder Trekkingtour (z.B. Kilimanjaro-Besteigung) verlangt jedoch bei be-
stimmten Gegebenheiten unter Umständen Änderungen von der ursprünglichen Ausschreibung (z.B. aufgrund von
Wetterverhältnissen, Straßen- und Wegezustand, behördlicher Willkür, etc.). Das betrifft insbesondere auch den
Transport oder die Reisewege (Flugplanänderungen, zeitweilige Transportmängel, Fahrzeugdefekte, Tierseuchen,
etc.). Aus diesen Gründen entstandene Änderungen, Verzögerungen, Einschränkungen oder der Entfall von
Programmpunkten werden von den Vertragspartnern als mögliche Störung vorhergesehen und nicht als Reisemangel
verstanden. Es können daraus keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden.
Zanzibar Experts haften auch nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass den Anweisungen der Trekkingführer/
Guides nicht Folge geleistet wird. Die Verpflichtung, den Anweisungen der Trekkingführer/ Guides in Fragen der rich-
tigen Durchführung der Tour sowie der Sicherheit der Teilnehmenden Folge zu leisten, ist Bestandteil des Reisever-
trages. Wer diese Vertragspflicht schuldhaft verletzt, hat Zanzibar Experts alle daraus entstehenden Schäden zu
ersetzen.
Bei den Transportmitteln darf man aufgrund der zum Teil rauen Straßenbedingungen keinen Ausstattungsluxus er-
warten. Für Schäden am Gepäck wird nicht gehaftet. Bei sämtlichen Trekkingtouren und Safaris besteht ein erhöhtes
Unfall‑, Erkrankungs- und Verletzungsrisiko, das auch durch besondere Schutzmaßnahmen seitens Zanzibar Experts
oder der begleitenden Betreuer (Reiseleiter, Servicepersonal) nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Es ist
zu beachten, dass je nach Region aufgrund lokaler Umstände keine bis unzureichende medizinische Behandlungs-
möglichkeiten vorherrschen. Eigenverantwortung sowie Umsichtigkeit mit erhöhter Risikobereitschaft werden bei allen
Teilnehmenden vorausgesetzt.
12. Bestandspflicht von Zanzibar Experts
Befindet sich der Reisende in Schwierigkeiten, hat Zanzibar Experts ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand
gemäß § 651q BGB zu gewähren. Dem Reisenden wird empfohlen, in einer solchen Situation umgehend Kontakt zur
örtlichen Reiseleitung oder zu Zanzibar Experts aufzunehmen.
13. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Zanzibar Experts bereit und in
der Lage war, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstat-
tung des Reisepreises, solange keine gesetzlichen Rücktritts- oder Kündigungsgründe vorliegen. Nimmt der Kunde
einzelne Reiseleistungen etwa in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in An-
spruch, so bemüht Zanzibar Experts sich, bei dem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
14. Gewährleistung
Wenn Reiseleistungen nicht frei von Mängeln erbracht werden, kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Die Mängel sind der örtlichen Reiseleitung, dem auf den Reiseunterlagen angegebenen örtlichen Partner, dem Reise-
vermittler oder Zanzibar Experts gegenüber anzuzeigen.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung
des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn Zanzibar Experts keine Abhilfe schaffen kann, weil
der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Eine Kündigung des Reisevertrages wegen eines erheblichen Reisemangels durch den Kunden ist nur dann zulässig,
wenn Zanzibar Experts keine Abhilfe schafft, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer
Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe durch Zanzibar Experts verweigert wird, die Abhilfe unmöglich ist oder
ein besonderes Interesse des Kunden eine sofortige Kündigung rechtfertigt.
15. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde hat Zanzibar Experts zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der durch
Zanzibar Experts genannten Frist erhält.
Wenn Reiseleistungen nicht frei von Mängeln erbracht werden, ist jeder Reisende – unbeschadet von der Leistungs-
pflicht von Zanzibar Experts – verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutra-
gen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Deshalb ist der Kunde
insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde schuldhaft diesen
Verpflichtungen nicht nach, so verwirkt er seinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz, wenn Zanzibar Ex-
perts aus diesem Grund keine Abhilfe schaffen konnte.
Verlust, Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Fluggepäcks sollten unverzüglich am Flughafen mittels schrift-
licher Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden. Fluggesellschaften und Rei-
severanstalter können eine Erstattung aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige
nicht ausgefüllt worden ist.
16. Anmeldung von Ansprüchen, Gewährleistung und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde gegenüber Zanzibar Experts oder ggf.
gegenüber dem Reisevermittler geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzu-
nehmen. Ansprüche wegen Reisemängeln gem. § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden oder Verspätungen des Reisegepäcks im Rahmen einer Flugbeförderung
sind besondere Fristen zu beachten: Gepäckschäden müssen innerhalb von sieben Tagen und Verspätungsschäden
innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks gemeldet werden.
17. Haftung
Die vertragliche Haftung von Zanzibar Experts für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft her-
beigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Zanzibar Experts ist darüber hinaus beschränkt oder ausgeschlossen, soweit
gemäß § 651p Abs. 2 BGB einen Schadensersatz gegen den Leistungserbringer einer Reiseleistung aufgrund von
internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nur unter bestimmten Voraus-
setzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzun-
gen ausgeschlossen ist.
Zanzibar Experts haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Flüge, vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theater-
besuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich
und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Zanzibar Ex-
perts sind und getrennt ausgewählt wurden. Zanzibar Experts haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des
Reisenden die Verletzung von Hinweis‑, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Zanzibar Experts ursächlich
geworden ist. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Zanzibar Experts haftet auch nicht für Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch
genommen werden und nicht von Zanzibar Experts oder deren Vertretern vor Ort, sondern durch den Reisenden
selbst, die örtliche Reiseleitung oder anderen Personen in eigener Organisation gebucht, veranstaltet oder vermittelt
werden.
18. Pass‑, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Zanzibar Experts unterrichtet den Reisekunden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des
Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von notwendigen Visa, sowie über even-
tuelle Änderungen vor Reiseantritt. Zanzibar Experts weist ebenfalls vor Vertragsschluss auf gesundheitspolizeiliche
Formalitäten (besondere Gesundheitsvorschriften) des Reiselandes hin.
Der Reisekunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass‑, Visa- und Gesundheits-
vorschriften selbst verantwortlich. Er ist insbesondere verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich
notwendigen Reisedokumente, das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sowie eventuell erforderlicher Imp-
fungen. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die durch die Nichtbefolgung dieser Vorschrif-
ten erwachsen, gehen zu Lasten des Reisekunden, es sei denn sie beruhen auf einer schuldhaften Falsch- oder
Nichtinformation durch Zanzibar Experts.
Reisekunden sollten sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen informie-
ren und gegebenenfalls ärztlichen Rat einholen. Zanzibar Experts weist auf die Möglichkeit der Informationsbeschaf-
fung bei Gesundheitsämtern, Tropeninstituten und reisemedizinisch spezialisierten Ärzten hin.
19. Ausführende Fluggesellschaften / Gemeinschaftliche Liste
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrt-
unternehmens verpflichtet Zanzibar Experts, den Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften
sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringender Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu infor-
mieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Zanzibar Experts verpflichtet,
dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge
durchführen wird bzw. werden. Sobald Zanzibar Experts weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der
Reisende informiert werden. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,
muss Zanzibar Experts den Reisenden über den Wechsel informieren. Zanzibar Experts muss unverzüglich alle ange-
messenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisekunde so schnell wie möglich über den Wechsel infor-
miert wird. Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der Europäischen Union untersagt ist (sog. „Ge-
meinschaftliche Liste“) ist über die Internetseite des Luftfahrtbundesamtes: www.lba.de zu finden.
20. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen Zanzibar Experts und dem Kunden findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Soweit bei Klagen des Kunden gegen Zanzibar Experts im Ausland für den Haftungsgrund nicht-deutsches Recht
angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen
des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der Gerichtsstand von Zanzibar Experts ist der Firmensitz in Bremen.
Für Klagen von Zanzibar Experts gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich.
Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz von Zanzibar Experts vereinbart.
Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, können
Zanzibar Experts ausschließlich am Sitz von Zanzibar Experts verklagen.
Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, wenn und insoweit sich
aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwi-
schen dem Kunden und Zanzibar Experts anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn
und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der Euro-
päischen Union, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedin-
gungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
21. Schlichtungsverfahren
Es wird im Zusammenhang mit dem Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hingewiesen, dass Zanzibar Ex-
perts nicht an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt. Sofern die Beteiligung
an einer Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen verpflichtend wird, informiert Zanzi-
bar Experts die Kunden hierüber. Zanzibar Experts weist für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsver-
kehr geschlossen werden, informatorisch auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hin: Online-Streitbei-
legung | Europäische Kommission (europa.eu).
22. Datenschutz
Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von den Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten
werden von Zanzibar Experts erhoben und von Zanzibar Experts und deren Leistungsträgern (insbesondere Hotels,
Incoming-Agenturen, Beförderungsunternehmen) genutzt, verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurch-
führung erforderlich sind. Der Schutz der personenbezogenen Daten wird gewahrt. Die Vorschriften der DSGVO finden
Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen und die diesbezüglichen Rechte der Kunden sind hier zu
finden: Datenschutzerklärung — Zanzibar Experts (zanzibar-experts.com) und können dem Kunden darüber hinaus
auf Verlangen auch schriftlich zugesandt werden.
23. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen des Pauschalreisevertrages oder der vorstehenden Reisebedingungen als ganz
oder teilweise unwirksam oder undurchführbar herausstellen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun-
gen des Vertrages bzw. der Reisebedingungen nicht. Das Gleiche gilt für den Fall einer unbeabsichtigten Regelungs-
lücke. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen
Regelung Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer Regelungslücke.
Diese Reisebedingungen gelten für den Reiseveranstalter:
Zanzibar Experts GmbH
Am Rabenfeld 16a
D — 28757 Bremen
E‑Mail:
Website: www.zanzibar-experts.com
Registergericht: Amtsgericht Bremen, HRB 37332 HB
Geschäftsführer: Katharina Köhler, Salim Khatib
Stand: 01. November 2024