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AGB

Allgemeine Reisebedingungen der Zanzibar Experts GmbH

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Ihnen als Reisekunde und der Zanzibar Experts GmbH (nachfolgend: Zanzibar Experts) im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651ay BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

Diese Reisebedingungen gelten nicht, wenn keine Pauschalreise, sondern etwa nur einzelne Reiseleistungen (z.B. nur Hotel) oder verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB bei Zanzibar Experts gebucht werden. Sie gelten auch dann nicht, wenn Zanzibar Experts ausdrücklich als Reisevermittler für Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter oder einzelne Reiseleistungen anderer Leistungserbringer (z.B. nur Flug) tätig wird.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Zanzibar Experts den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg vorgenommen werden. Der Kunde steht für alle Verpflichtungen von Mitreisenden, die er zur Reise angemeldet hat, wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, sofern er eine entsprechende ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Zanzibar Experts zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Zanzibar Experts dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger eine Reisebestätigung zur Verfügung stellen.

Der Kunde hat die Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Bestätigung von der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das Zanzibar Experts zehn Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde die Annahme innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder schlüssig durch die Leistung einer An- oder Restzahlung erklärt.

2. Bezahlung

Soweit nicht anders auf der Reisebestätigung vermerkt, wird bei Vertragsabschluss und Übergabe des Sicherungsscheines eine Anzahlung von 20% auf den Reisepreis fällig. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet. Bei Pauschalreisen im Sinne des Gesetzes erfolgt mit schriftlicher Bestätigung die Aushändigung eines Sicherungsscheins im Sinne von § 651r Abs. 4 BGB. Der Sicherungsschein stellt sicher, dass ein Anspruch des Reisekunden auf Erstattung des gezahlten Reisepreises im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist.

Soweit besonderen Hinweisen auf der Buchungsbestätigung nicht etwas anderes zu entnehmen ist oder ein Rücktritt wegen des Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nach Ziffer 7 möglich bleibt, muss die vollständige Bezahlung des Reisepreises spätestens 28 Tage vor Abreise auf einem der Konten von Zanzibar Experts gutgeschrieben sein. Bei manchen Reisen und einzelnen Reiseleistungen (z.B. Sondertarife) kann der gesamte Reisepreis sofort nach Vertragsschluss und Übergabe der Reiseunterlagen sowie des Sicherungsscheins fällig werden. In diesen Fällen wird der Kunde von Zanzibar Experts vor Vertragsschluss informiert. Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als vier Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Stornogebühren sind ebenfalls immer sofort fällig.

Gerät der Kunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist Zanzibar Experts berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung und Androhung des Rücktritts vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 5 zu verlangen. Sofern Zanzibar Experts nicht vom Vertrag zurücktritt, trägt die Haftung für etwaige Zusatzkosten, die durch einen Zahlungsverzug des Reisekunden entstehen (z.B. Flugpreisänderungen, Wechselkursschwankungen) der Kunde.

3. Leistungen und Leistungsänderungen

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der von Zanzibar Experts veröffentlichten Leistungsbeschreibung unter Einbeziehung aller darin jeweils enthaltenen Informationen, Hinweise und Erläuterungen. Etwaige Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung.

Mitarbeitende von Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) sowie von Reisemittlern sind nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder die vorvertraglichen Informationen von Zanzibar Experts hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.

Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages (z.B. Änderung des Programmablaufs, Hotelwechsel, Flugzeitenänderung), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Zanzibar Experts nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Zanzibar Experts vor Reisebeginn gestattet, sofern die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Zanzibar Experts ist verpflichtet, den Kunden über die Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E‑Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Zanzibar Experts gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten, angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Zanzibar Experts gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber dieser den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sind Zanzibar Experts für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstanden, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.

4. Preisänderungen

Zanzibar Experts behält sich vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit i.) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, ii.) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder iii.) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Zanzibar Experts den Kunden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Satz 1 i.). kann Zanzibar Experts den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Zanzibar Experts vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Zanzibar Experts vom Kunden verlangen.

Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben nach Satz 1 ii.) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

Bei Erhöhung der Wechselkurse nach Satz 1 iii.) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Zanzibar Experts verteuert hat.

Der Kunde hat einen Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich entsprechende Kosten nach Satz 1 i.-iii.) verringern bzw. ändern und dies zu niedrigeren Kosten bei Zanzibar Experts führt.

Die Unterrichtung des Kunden über Preiserhöhungen darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen.

Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Zanzibar Experts gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Zanzibar Experts gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber dieser den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5. Rücktritt des Kunden 

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Zanzibar Experts zu erklären. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert Zanzibar Experts den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt oder Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen, es sei denn, der Rücktritt ist von Zanzibar Experts zu vertreten oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe treten unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig. In jedem Fall wird bei einer Stornierung jedoch pauschal eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Person fällig.

Wurden mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt, z.B. Flug und Rundreise, so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Die Stornogebühren der einzelnen Leistungen sind wie folgt:

a) Flüge

Bei Flügen sind die Konditionen und Tarife der Fluggesellschaften maßgeblich.

b) Unterkunftsbuchungen/ Hotels, Ausflüge/ Exkursionen, andere Sonderleistungen

    • bis 45 Tage vor Abreise: 25%
    • 44 bis 16 Tage vor Abreise: 50%
    • ab 15 Tage vor Abreise und bei Nichterscheinen: 90%

c) Lodge-Safari / Tented Camp-Safari

    • bis 45 Tage vor Abreise: 25%
    • 44 bis 4 Tage vor Abreise: 90%
    • ab 3 Tage vor Abreise und bei Nichterscheinen: 100%

d) Fly-Inn-Safari

    • bis 45 Tage vor Abreise: 50%
    • 44 bis 4 Tage vor Abreise: 90%
    • ab 3 Tage vor Abreise und bei Nichterscheinen: 100%

e) Kilimanjaro-Trekking und gleichartige Sonderleistungen

    • bis 45 Tage vor Abreise: 25%
    • 44 bis 30 Tage vor Abreise: 40%
    • 29 bis 15 Tage vor Abreise: 65%
    • 14 bis 1 Tag vor Abreise: 90%
    • Bei Nichterscheinen: 100%

f) Individualreisen (individuell erstellte Reisepläne)

    • bis 45 Tage vor Abreise: 25%
    • 44 bis 30 Tage vor Abreise: 50%
    • 29 bis 4 Tage vor Abreise: 90%
    • ab 3 Tage vor Abreise und bei Nichterscheinen: 100%

g) Gruppenreisen

Bei Gruppenreisen können oftmals besondere Rücktrittskosten berechnet werden. Wird durch den Rücktritt die Mindestgruppengröße unterschritten, betragen die Rücktrittskosten 90%.

Falls im Angebot abweichende Angaben gemacht werden, so gelten die dort genannten Storno- und Umbuchungskosten. Die entsprechend abweichenden und ergänzenden Geschäftsbedingungen sind dann auf der Reisebestätigung/ Rechnung ausgewiesen.

Zanzibar Experts behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Zanzibar Experts nachweist, dass Zanzibar Experts wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Zanzibar Experts verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, Zanzibar Experts nachzuweisen, dass Zanzibar Experts überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die von Zanzibar Experts geforderte Entschädigungspauschale.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod wird in allen Fällen dringend empfohlen. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, beim Abschluss einer Versicherung auf einen eingeschlossenen oder separat abzuschließenden Covid19- bzw. Pandemie-Schutz zu achten.

6. Ersatzteilnehmer

Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Zanzibar Experts kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der ursprüngliche Kunde und der Ersatzteilnehmer gegenüber Zanzibar Experts als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. Rücktritt durch Zanzibar Experts

Zanzibar Experts kann vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl innerhalb der Fristen des § 651h Abs. 4 BGB dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben wurde. Zanzibar Experts ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und dem Kunden die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, unterrichtet Zanzibar Expert den Kunden davon.

Auf die Zanzibar Experts zustehende gesetzliche Rücktrittmöglichkeit aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gemäß § 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB wird hingewiesen.

Wenn Zanzibar Experts infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, erhält der Kunde die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurück.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Zanzibar Experts kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Zanzibar Experts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Zanzibar Experts beruht.

Kündigt Zanzibar Experts, so behält Zanzibar Experts den Anspruch auf den Reisepreis. Zanzibar Experts muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Zanzibar Experts aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Änderung der Unterkunft im Zielgebiet

Ist aus Gründen, die Zanzibar Experts nicht zu vertreten hat, wie Überbuchung, wetterbedingte Unerreichbarkeit oder sonstiger gleichartiger Gründe die gebuchte Unterkunft nicht verfügbar, so kann seitens der örtlichen Agentur alternativ eine gleichwertige Unterkunft vor Ort vergleichbaren Standards gewählt werden.

10. Eigenverantwortung / Gesundheitszustand

Die Teilnahme an einer Reise erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko, im Bewusstsein der Teilnehmenden für die besonderen Gefahren. Unbeschadet der gesetzlichen Informationspflicht von Zanzibar Experts sind die Reisekunden für die Einhaltung aller geltenden Einreise- und Gesundheitsbestimmungen und für die Vollständigkeit ihrer Reisedokumente, sowie ihrer Ausrüstung selbst verantwortlich. Bei besonderen Gebrechen und Unsicherheiten über den gesundheitlichen Zustand des Teilnehmers, empfehlen wir vorab einen Arzt zu konsultieren. Die Erfüllung der im Tourencharakter beschriebenen konditionellen Anforderung liegt in der Eigenverantwortung des Kunden. Zanzibar Experts weist darauf hin, dass bei Reiseabbruch kein Anspruch auf die Rückerstattung einer Leistung besteht.

11. Abenteuercharakter von Reisen / Besondere Risiken

Einige wenige Angebote von Zanzibar Experts sind als „Reisen mit besonderen Risiken“ anzusehen. Zanzibar Experts garantiert gerade bei diesen Reisen eine sorgfältige Planung und gewissenhafte Durchführung der Reisen. Der Charakter einer Safari/ Wildbeobachtungstour oder Trekkingtour (z.B. Kilimanjaro-Besteigung) verlangt jedoch bei bestimmten Gegebenheiten unter Umständen Änderungen von der ursprünglichen Ausschreibung (z.B. aufgrund von Wetterverhältnissen, Straßen- und Wegezustand, behördlicher Willkür, etc.). Das betrifft insbesondere auch den Transport oder die Reisewege (Flugplanänderungen, zeitweilige Transportmängel, Fahrzeugdefekte, Tierseuchen, etc.). Aus diesen Gründen entstandene Änderungen, Verzögerungen, Einschränkungen oder der Entfall von Programmpunkten werden von den Vertragspartnern als mögliche Störung vorhergesehen und nicht als Reisemangel verstanden. Es können daraus keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden.

Zanzibar Experts haften auch nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass den Anweisungen der Trekkingführer/ Guides nicht Folge geleistet wird. Die Verpflichtung, den Anweisungen der Trekkingführer/ Guides in Fragen der richtigen Durchführung der Tour sowie der Sicherheit der Teilnehmenden Folge zu leisten, ist Bestandteil des Reisevertrages. Wer diese Vertragspflicht schuldhaft verletzt, hat Zanzibar Experts alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

Bei den Transportmitteln darf man aufgrund der zum Teil rauen Straßenbedingungen keinen Ausstattungsluxus erwarten. Für Schäden am Gepäck wird nicht gehaftet. Bei sämtlichen Trekkingtouren und Safaris besteht ein erhöhtes Unfall, Erkrankungs- und Verletzungsrisiko, das auch durch besondere Schutzmaßnahmen seitens Zanzibar Experts oder der begleitenden Betreuer (Reiseleiter, Servicepersonal) nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Es ist zu beachten, dass je nach Region aufgrund lokaler Umstände keine bis unzureichende medizinische Behandlungsmöglichkeiten vorherrschen. Eigenverantwortung sowie Umsichtigkeit mit erhöhter Risikobereitschaft werden bei allen Teilnehmenden vorausgesetzt.

12. Bestandspflicht von Zanzibar Experts

Befindet sich der Reisende in Schwierigkeiten, hat Zanzibar Experts ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand gemäß § 651q BGB zu gewähren. Dem Reisenden wird empfohlen, in einer solchen Situation umgehend Kontakt zur örtlichen Reiseleitung oder zu Zanzibar Experts aufzunehmen.

13. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Zanzibar Experts bereit und in der Lage war, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, solange keine gesetzlichen Rücktritts- oder Kündigungsgründe vorliegen. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen etwa in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so bemüht Zanzibar Experts sich, bei dem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

14. Gewährleistung

Wenn Reiseleistungen nicht frei von Mängeln erbracht werden, kann der Kunde Abhilfe verlangen.

Die Mängel sind der örtlichen Reiseleitung, dem auf den Reiseunterlagen angegebenen örtlichen Partner, dem Reisevermittler oder Zanzibar Experts gegenüber anzuzeigen.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn Zanzibar Experts keine Abhilfe schaffen kann, weil der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

Eine Kündigung des Reisevertrages wegen eines erheblichen Reisemangels durch den Kunden ist nur dann zulässig, wenn Zanzibar Experts keine Abhilfe schafft, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe durch Zanzibar Experts verweigert wird, die Abhilfe unmöglich ist oder ein besonderes Interesse des Kunden eine sofortige Kündigung rechtfertigt.

15. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde hat Zanzibar Experts zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der durch Zanzibar Experts genannten Frist erhält.

Wenn Reiseleistungen nicht frei von Mängeln erbracht werden, ist jeder Reisende – unbeschadet von der Leistungspflicht von Zanzibar Experts – verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Deshalb ist der Kunde insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so verwirkt er seinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz, wenn Zanzibar Experts aus diesem Grund keine Abhilfe schaffen konnte. 

Verlust, Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Fluggepäcks sollten unverzüglich am Flughafen mittels schriftlicher Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können eine Erstattung aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.

16. Anmeldung von Ansprüchen, Gewährleistung und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde gegenüber Zanzibar Experts oder ggf. gegenüber dem Reisevermittler geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Ansprüche wegen Reisemängeln gem. § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden oder Verspätungen des Reisegepäcks im Rahmen einer Flugbeförderung sind besondere Fristen zu beachten: Gepäckschäden müssen innerhalb von sieben Tagen und Verspätungsschäden innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks gemeldet werden.

17. Haftung

Die vertragliche Haftung von Zanzibar Experts für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Zanzibar Experts ist darüber hinaus beschränkt oder ausgeschlossen, soweit gemäß § 651p Abs. 2 BGB einen Schadensersatz gegen den Leistungserbringer einer Reiseleistung aufgrund von internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Zanzibar Experts haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Flüge, vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Zanzibar Experts sind und getrennt ausgewählt wurden. Zanzibar Experts haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis‑, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Zanzibar Experts ursächlich geworden ist. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

Zanzibar Experts haftet auch nicht für Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von Zanzibar Experts oder deren Vertretern vor Ort, sondern durch den Reisenden selbst, die örtliche Reiseleitung oder anderen Personen in eigener Organisation gebucht, veranstaltet oder vermittelt werden.

18. Pass‑, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Zanzibar Experts unterrichtet den Reisekunden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von notwendigen Visa, sowie über eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Zanzibar Experts weist ebenfalls vor Vertragsschluss auf gesundheitspolizeiliche Formalitäten (besondere Gesundheitsvorschriften) des Reiselandes hin.

Der Reisekunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass‑, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Er ist insbesondere verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sowie eventuell erforderlicher Impfungen. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die durch die Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisekunden, es sei denn sie beruhen auf einer schuldhaften Falsch- oder Nichtinformation durch Zanzibar Experts.

Reisekunden sollten sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen informieren und gegebenenfalls ärztlichen Rat einholen. Zanzibar Experts weist auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei Gesundheitsämtern, Tropeninstituten und reisemedizinisch spezialisierten Ärzten hin.

19. Ausführende Fluggesellschaften / Gemeinschaftliche Liste

Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Zanzibar Experts, den Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringender Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Zanzibar Experts verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald Zanzibar Experts weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Reisende informiert werden. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Zanzibar Experts den Reisenden über den Wechsel informieren. Zanzibar Experts muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisekunde so schnell wie möglich über den Wechsel informiert wird. Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der Europäischen Union untersagt ist (sog. „Gemeinschaftliche Liste“) ist über die Internetseite des Luftfahrtbundesamtes: www.lba.de zu finden.

20. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen Zanzibar Experts und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Soweit bei Klagen des Kunden gegen Zanzibar Experts im Ausland für den Haftungsgrund nicht-deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Der Gerichtsstand von Zanzibar Experts ist der Firmensitz in Bremen.

Für Klagen von Zanzibar Experts gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich. 

Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Zanzibar Experts vereinbart.

Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, können Zanzibar Experts ausschließlich am Sitz von Zanzibar Experts verklagen.

Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Kunden und Zanzibar Experts anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

21. Schlichtungsverfahren

Es wird im Zusammenhang mit dem Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hingewiesen, dass Zanzibar Experts nicht an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt. Sofern die Beteiligung an einer Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen verpflichtend wird, informiert Zanzibar Experts die Kunden hierüber. Zanzibar Experts weist für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen werden, informatorisch auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hin: Online-Streitbeilegung | Europäische Kommission (europa.eu).

22. Datenschutz

Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von den Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden von Zanzibar Experts erhoben und von Zanzibar Experts und deren Leistungsträgern (insbesondere Hotels, Incoming-Agenturen, Beförderungsunternehmen) genutzt, verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Der Schutz der personenbezogenen Daten wird gewahrt. Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen und die diesbezüglichen Rechte der Kunden sind hier zu finden: Datenschutzerklärung — Zanzibar Experts (zanzibar-experts.com) und können dem Kunden darüber hinaus auf Verlangen auch schriftlich zugesandt werden.

23. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen des Pauschalreisevertrages oder der vorstehenden Reisebedingungen als ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar herausstellen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages bzw. der Reisebedingungen nicht. Das Gleiche gilt für den Fall einer unbeabsichtigten Regelungslücke. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Regelung Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer Regelungslücke.

Diese Reisebedingungen gelten für den Reiseveranstalter:

Zanzibar Experts GmbH

Am Rabenfeld 16a
D — 28757 Bremen

E‑Mail:
Website: www.zanzibar-experts.com

Registergericht: Amtsgericht Bremen, HRB 37332 HB
Geschäftsführer: Katharina Köhler, Salim Khatib 

Stand: 1. Dezember 2021

Preise

 

1 Pax
75 €
2 Pax
75 €
3 Pax
100 €
4 Pax
110 €
5 Pax
120 €
6 Pax
130 €

Preise auf der Grundlage von Transfers zu und von Hotels an der Südostküste

Preise

 

1 Pax
22 €
2 Pax
44 €
3 Pax
65 €
4 Pax
85 €
5 Pax
110 €
6 Pax
130 €
Kinder (5-10 Jahre)
10 €

Preise auf der Grundlage von Transfers zu und von Hotels an der Südostküste

Preise
 
1 Pax
28 €
Private Tour (2 pax)
200 €
2 Pax
55 €
3 Pax
80 €
4 Pax
105 €
5 Pax
135 €
6 Pax
160 €
Preis nicht inklusive Transfers
Preise

 

Einsteiger-Paket

Privatunterricht 6 Stunden
420 €

2 Stunden / Tag

Gruppenunterricht 9 Stunden
405 €

3 Stunden / Tag

Paket für Fortgeschrittene

Privatunterricht 2 Stunden
170 €
Privatunterricht 4 Stunden
320 €
Privatunterricht 6 Stunden
450 €
Gruppe: 3 Stunden
165 €

2er Gruppe: Sie teilen sich einen 1er Kite. Preise pro Person

Gruppe: 6 Stunden (2 x 3 Stunden)
300 €

2er Gruppe: Sie teilen sich einen 1er Kite. Preise pro Person

Gruppe: 9 Stunden (3 x 3 Stunden)
405 €

2er Gruppe: Sie teilen sich einen 1er Kite. Preise pro Person

Coaching (unabhängige Kiter*innen) nur privat

Twintip, Strapless
85 € / Stunde
Hydrofoil
75 € / Stunde
Hydrofoil mit Boot
80 € / 30 Minuten
Wingfoil
80 € / Stunde
Preise

 

1 Pax
105 €
2 Pax
190 €
3 Pax
250 €
4 Pax
280 €
5 Pax
320 €
6 Pax
320 €

Preise auf der Grundlage von Transfers zu und von Hotels an der Südostküste

Preise

 

1 Pax
133 €
2 Pax
206 €
3 Pax
274 €
4 Pax
342 €
5 Pax
400 €
6 Pax
448 €

Preise auf der Grundlage von Transfers zu und von Hotels an der Südostküste

Preise

 

1 Pax
105 €
2 Pax
105 €
3 Pax
130 €
4 Pax
150 €
5 Pax
180 €
6 Pax
210 €

Preise auf der Grundlage von Transfers zu und von Hotels an der Südostküste

Preise

 

1 Pax
170 €
2 Pax
320 €
3 Pax
420 €
4 Pax
520 €
5 Pax
620 €
6 Pax
720 €

Preise auf der Grundlage von Transfers zu und von Hotels an der Südostküste

Preise

 

1 Pax
115 €
2 Pax
140 €
3 Pax
170 €
4 Pax
180 €
5 Pax
195 €
6 Pax
200 €

Preise auf der Grundlage von Transfers zu und von Hotels an der Südostküste

Preise

 

1 Pax
105 €
2 Pax
105 €
3 Pax
110 €
4 Pax
130 €
5 Pax
135 €
6 Pax
160 €

Preise auf der Grundlage von Transfers zu und von Hotels an der Südostküste

Preise

 

1 Pax
105 €
2 Pax
120 €
3 Pax
130 €
4 Pax
150 €
5 Pax
160 €
6 Pax
190 €

Preise auf der Grundlage von Transfers zu und von Hotels an der Südostküste